27. Mai 2021 | Neue Corona-Schutz-Verordnung |
Die Sächsische Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Noch liegt uns keine offizielle Verordnung vor, die näheren Informationen zur Verordnung besagen für den Themenbereich Sport jedoch:
Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 100
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit zukünftig folgende Angebote möglich:
- Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich.
- Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
- Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht sind erlaubt.
- Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 50
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