Nach der Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 1. April 2021, Absatz 2 ist der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen im Gebiet des Landkreises Zwickau ab 06.04.2021 zugelassen.
Für die Mitglieder des FC Crimmitschau gilt folgendes Nutzungskonzept der Sportanlage Frankenhausen
1. Erwachsenen ist der Zutritt nur gestattet, wenn sie die Funktion des Trainers/der Trainerin ausüben.
2. Die Umkleidekabinen werden nicht genutzt. Der Zutritt zum Gebäude ist nur zum Nutzen der Außentoiletten gestattet.
3. Der Abstand von 1,5m ist jederzeit einzuhalten.
4. Die Trainer achten darauf, keine Übungen durchzuführen, bei denen der Abstand nicht gewahrt werden kann (keine Zweikämpfe).
5. Beim Auftreten eines Symptoms (Fieber, Husten, Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen) ist der Zutritt zur Sportanlage nicht gestattet.
Dieses Nutzungskonzept gilt bis zur Aufhebung der o.g. Allgemeinverfügung durch den Landkreis Zwickau.
Der Vorstand
In der Bekanntmachung des Landkreises Zwickau heißt es weiter: Die Lockerungen erscheinen gegenwärtig vor dem Hintergrund vertretbar, da im Landkreis Zwickau der Inzidenzwert nur vergleichsweise langsam steigt.
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