D1-Junioren

- Die Beantragung der Platzbesichtigung ist rechtzeitig beim Platzbegutachter des Vereins vorzunehmen.
- Die Begehung und Entscheidung über die Bespielbarkeit bzw. Spielabsage wird in der Regel bis 18.00 Uhr des Vortages getroffen. In Ausnahmefällen sind am Vortag gesonderte Absprachen mit beiden beteiligten Vereinen für eine erneute Begehung am Spieltag zu treffen. Für Spiele, die nach 11:00 Uhr angesetzt sind, kann die Platzkommission auch am Spieltag tätig werden! Am Spieltag entscheidet ansonsten der Schiedsrichter (SpO § 52 (4)).
- Die Entscheidungen der Platzkommission sind endgültig (SpO § 52 (3)). Die Platzkommission kann nach pflichtgemäßem Ermessen Spielabsagen für ein oder mehrere Spiele bzw. für einen oder mehrere Kalendertage eines Spieltages/Wochenendes treffen! Die Entscheidungen gelten für den Spielbetrieb des KVFZ.
- Alle entstehenden Kosten trägt der platzbauende Verein (FO § 15). Bezüglich der Entschädigungssätze für Platzbegutachter gilt: je zu betreuendem Verein kann pro Wochenende max. 1 Kosteneinsatz abgerechnet werden. Auch mehrere Termine an einem Wochenende (z.B. Zweitinspektion) beim gleichen Verein gelten im Sinne der FO als ein „Einsatz“. Die Reisekosten können wie tatsächlich angefallen abgerechnet werden. Es ist der kürzeste Fahrweg zu wählen.

Durch den Beauftragten ist bei Unbespielbarkeit die Entscheidung unverzüglich wie folgt weiterzuleiten:

- an den zuständigen Staffelleiter, dies hat zuerst zu erfolgen, um alle Möglichkeiten einer Spieldurchführung zu prüfen
- an den angesetzten Schiedsrichter;
- an den zuständigen Schiedsrichteransetzer, damit auch ggf. angesetzte SR-Beobachter verständigt werden können, und 
- an die Gastmannschaft (Rufnummern siehe Anschriftenverzeichnis)

Der Platzverein hat die notwendigen Kommunikationsmittel bereit zu stellen (Telefon, Telefonnummern usw.).
Im Nachgang ist das Besichtigungsprotokoll spätestens am Tag nach der Besichtigung an den zuständigen Staffelleiter per Post, Fax oder per E-Mail (nur Originalformular eingescannt mit den erforderlichen Unterschriften) auf den Weg zu bringen. Sind mehrere Spiele von Entscheidungen der Platzkommission betroffen, ist für jedes Spiel das Besichtigungsprotokoll gesondert auszufüllen. Die Pflicht zur Meldung des Spielausfalls im DFBnet verbleibt beim Heimverein! Etwaige Informationen der Presse obliegen ebenfalls dem Heimverein.