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Neue Lockerungen ab dem 31. Mai!

27. Mai 2021 | Neue Corona-Schutz-Verordnung |

Die Sächsische Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Noch liegt uns keine offizielle Verordnung vor, die näheren Informationen zur Verordnung besagen für den Themenbereich Sport jedoch:

Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 100

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit zukünftig folgende Angebote möglich:

  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich. 
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht sind erlaubt.
  • Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.

Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 50

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50, besteht u.a. die Möglichkeit

  • Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung durchzuführen, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

Mögliche Öffnungen ab einer Inzidenz von weniger als 35

Hier gibt es derzeit noch keine näheren Informationen. Sobald die neuen gesetzlichen Regelungen vollständig veröffentlicht wurden, aktualisieren wir unser FAQ.


5. Mai 2021 | Neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat am 4. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus. Die endgültige Fassung ist für den 6. Mai angekündigt.

Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag:

Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen ist im Außenbereich und Außensportanlagen möglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im Außenbereich zulässig
Die endgültige Fassung ist für den 6. Mai angekündigt.

30. April 2021 | LSB veröffentlicht Corona FAQ

Der Landessportbund Sachsen hat nach Abstimmung mit dem Fachreferat des Sächsischen Ministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt seine Corona FAG veröffentlicht. Diese sei aber aufgrund der unbeständigen rechtlichen Situation "ständigen Veränderungen unterworfen".

❗ Die Allgemeinverfügungen der Landkreise/Kreisfreien Städte und die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ergänzen das Infektionsschutzgesetz, soweit sie schärfend von dessen Regelungen abweichen.

Wir haben das Wichtigste für den Trainingsbetrieb zusammengefasst:

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und Kreisfreien Städten an drei aufeinanderfolgenden Tagen > 100 sein, dann

- greift die Corona-Notbremse ab dem übernächsten Tag

- ist kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu 5 Kindern bis 14 Jahren (Kinder bis zum 14. Geburtstag) möglich

- müssen Anleitungspersonen auf Anforderung der jeweiligen Gesundheitsämter ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen (hier gilt: ein anerkannter Test kann auch ein Selbsttest sein!)

Weiterhin gilt:

- Die Testvorschrift für Anleitungspersonen bezieht sich nur auf den gruppenbezogenen Kindersport.

- Eine Anleitungsperson kann auch mehrere Gruppen parallel oder nacheinander anleiten.

- Anleitpersonen können Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer oder auch Betreuerinnen und Betreuer sein.

- Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und Kreisfreien Städten an 5 aufeinanderfolgenden Tagen < 100 sein, dann gelten ab dem übernächsten Tag wieder die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung bzw. der Allgemeinverfügungen der Landkreise/Kreisfreien Städte, die von den jeweiligen Stellen kommuniziert werden.

Für weitere Informationen und Hinweise:

+++ Corona FAQ +++