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Beschluss zur Beendigung des Spielbetriebes im Kreisverband

Werte Sportfreunde,

der Vorstand des SFV hat in seiner Sitzung am 17. April einen Beschluss gefasst, der die vorzeitige Beendigung der Meisterschaften 2020 / 2021 auf Landesebene regelt.
Anhand der darin enthaltenden Empfehlung an die Kreis- und Stadtverbände, fasste der Vorstand des KVFZ am 26.04.2021 einstimmig den Beschluss die Meisterschaft 2020 /2021 der Männer und Junioren auf Kreisebene ebenfalls vorzeitig zu beenden.
Die relevanten Ordnungsänderungen, des SFV in Kurzform:
• Die Meisterschaften des Spieljahres 2020/2021 werden ohne sportliche Wertung vorzeitig beendet. Es werden keine Meister bzw. Staffelsieger sowie keine Tabellenstände ermittelt.
• Die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 2020/2021 werden außer Kraft gesetzt. Somit werden keine Auf- und Absteiger ermittelt und zugelassen.
• Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2021/2022 ein Startrecht für die derzeitige Spielklasse (ausgenommen Rückzüge bis 2. November 2020).
• Sollte der NOFV ein direktes Aufstiegsrecht bzw. Teilnahmen an Aufstiegsspielen einräumen, erarbeiten die spielleitenden Ausschüsse sowohl die Ausschreibung als auch die Durchführungsbestimmungen zur Ermittlung eines Aufsteigers (z.B. Aufstiegsspiele bzw. -runden). Die Meldung muss bis 15. Mai 2021 abgegeben werden. Sollte das pandemiebedingt nicht möglich sein, entscheidet das Losverfahren.
• Der Meldetermin für die Abgabe von Erklärungen zum Spielklassenverzicht an die SFV-Geschäftsstelle wird für die Saison 2021/2022 auf den 15. Juni 2021 verlegt (ursprünglich 30. April).

• Sollten infolge von Rückzügen Staffelstärken nicht erreicht werden, können diese mit Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse aufgestockt werden. Maßgeblich ist die Meldung zum 15. Juni 2021.
• Kreis- und Stadtfußballverbände können für den Aufstieg in die Junioren-Landesklassen 2021/2022 vorsorglich eine Mannschaft je Altersklasse benennen (bis 15. Juni 2021). Sollte die gemeldete Anzahl an Mannschaften die Anzahl der Startplätze übersteigen, werden die Aufstiegsrechte mittels der Reihenfolge an aktiven Mitgliedern im Juniorenbereich verteilt.
• Die Erfüllung des Nachwuchssolls wird im Spieljahr 2021/2022 ausgesetzt.
• Die Erfüllung des Schiedsrichtersolls wird im Spieljahr 2021/2022 ausgesetzt.

Für anstehende Vereinswechsel in der Sommerwechselperiode 2021 sieht die Corona-Beschlussvorlage des SFV vor, dass die Zeiträume, in denen aufgrund staatlicher Vorgaben kein Spielbetrieb möglich war, bei der Berechnung von Wartefristen nicht berücksichtigt werden. Ausnahmeregelungen bzgl. Wegfall der Wartefristen, wenn z.B. ein Spieler zu einem Verein seines neuen Studienortes wechselt.
Für den Bereich des KVFZ gelten folgende Abweichungen:

Unterpunkt 4 hat für die Kreise keine Bedeutung

Unterpunkt 5 Meldung an Sportfreund Lutz Seidel über dfbnet Postfach

Unterpunkt 6 Bereitschaftserklärung an Sportfreund Lutz Seidel über dfbnet Postfach

Über die Fortsetzung der Pokalwettbewerbe, unter Beachtung der aktuell gültigen Verordnungen, werden Spiel- und Jugendausschuss separat informieren. Wir sind uns der aktuellen Situation bewusst und stellen jedem Verein die Entscheidung für seine Teilnahme von Mannschaften frei. Persönlich halte ich die sportliche Betätigung an der frischen Luft im Kreise Gleichgesinnter für die beste Sache die es gibt, leider ist dies jedoch nicht gewollt.

In diesem Sinne, bleibt Gesund und dem Fußball treu.

Mit sportlichem Gruß
Lutz Seidel
Vorsitzender Spielausschuss KVFZ