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Bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes beschlossen

23. April 2021 | Bundesweite Notbremse beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Ab Samstag, 24. April 2021, ist in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur noch kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu 5 Kindern bis 14 Jahren möglich.