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Kinder- und Jugendschutzkonzept des FC Crimmitschau e.V.




Der FC Crimmitschau übernimmt Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen innerhalb des Vereinslebens. Kinder und Jugendliche sollen sich in unserem Verein sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Dieses Kinderschutzkonzept dient dem Schutz aller jungen Menschen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung sowie Diskriminierung.

Der Verein verpflichtet sich zu einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und des verantwortungsvollen Handelns. Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche beim FC Crimmitschau geschützt werden.


1. Ziele

Ziele dieses Konzeptes sind:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt und Grenzverletzungen

  • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für das Thema Kindeswohl

  • Schaffung klarer Verhaltensregeln und Zuständigkeiten

  • Förderung eines respektvollen und wertschätzenden Umgangs

  • Stärkung der Kinder und Jugendlichen in ihren Rechten

  • Sicherstellung transparenter Handlungsabläufe im Verdachtsfall


2. Geltungsbereich

Dieses Kinderschutzkonzept gilt für:

  • alle Trainerinnen und Trainer

  • Betreuerinnen und Betreuer

  • ehrenamtliche Mitarbeitende

  • Vorstandsmitglieder

  • Helferinnen und Helfer

  • Spielerinnen und Spieler

  • Eltern und Sorgeberechtigte

  • externe Dienstleister und Gäste im Vereinsbetrieb

Das Konzept gilt für sämtliche Vereinsaktivitäten, insbesondere:

  • Trainingsbetrieb

  • Wettkämpfe und Spiele

  • Fahrten und Turniere

  • Trainingslager

  • Freizeitveranstaltungen

  • digitale Kommunikation im Vereinskontext


3. Verhaltenskodex

Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

3.1 Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  • Wir behandeln Kinder und Jugendliche respektvoll und wertschätzend.

  • Wir achten persönliche Grenzen.

  • Wir verzichten auf diskriminierende, beleidigende oder sexualisierte Sprache.

  • Körperliche Kontakte erfolgen nur situationsangemessen und niemals gegen den Willen des Kindes.

  • Einzeltrainings oder Einzelgespräche finden möglichst transparent statt.

  • Beim Umkleiden sind die Trainer nur in Ausnahmen anwesend. Beim Duschen bleiben Kinder und Jugendliche allein.

  • Wir fördern ein positives und angstfreies Trainingsumfeld.

  • Private Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen außerhalb des Vereinskontextes sollen vermieden werden.

3.2 Digitale Kommunikation

  • Die digitale Kommunikation erfolgt transparent und altersgerecht.

  • Gruppenkommunikation wird bevorzugt.

  • Bilder und Videos werden nur mit entsprechender Zustimmung veröffentlicht.

3.3 Fahrten und Übernachtungen

  • Übernachtungen werden organisatorisch transparent geplant.

  • Kinder und Jugendliche schlafen getrennt von Erwachsenen.

  • Betreuende handeln verantwortungsvoll und achten auf Schutzräume.


4. Kindeswohlbeauftragter

Der FC Crimmitschau benennt einen Kindeswohlbeauftragten als zentrale Ansprechperson für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Sebastian Simon
E-Mail: s.simon@fccrimmitschau.de

Der Kindeswohlbeauftragte:

  • ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder

  • nimmt Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegen

  • koordiniert Maßnahmen im Verdachtsfall

  • unterstützt bei Prävention und Sensibilisierung

  • arbeitet bei Bedarf mit Fachberatungsstellen zusammen


5. Präventionsmaßnahmen

Der FC Crimmitschau setzt auf aktive Prävention.

5.1 Auswahl von Mitarbeitenden

Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden sorgfältig ausgewählt.

Dazu gehören:

  • persönliches Gespräch

  • Information über das Kinderschutzkonzept

  • Verpflichtung auf den Verhaltenskodex

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

5.2 Sensibilisierung und Schulung

Der Verein fördert regelmäßige Schulungen und Informationsangebote zu den Themen:

  • Kindeswohl

  • Prävention sexualisierter Gewalt

  • Grenzachtung

  • Verhalten im Verdachtsfall

Das Kinderschutzkonzept liegt für alle Mitglieder zugänglich in Kabine 1. Außerdem wird es auf der Homepage des Vereins verankert.

5.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden ermutigt:

  • ihre Meinung zu äußern

  • Grenzen klar zu benennen

  • Hilfe einzufordern

  • sich bei Problemen an Vertrauenspersonen zu wenden


6. Umgang mit Verdachtsfällen

Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen werden ernst genommen.

6.1 Grundsätze im Verdachtsfall

  • Ruhe bewahren

  • Betroffene ernst nehmen

  • Keine vorschnellen Bewertungen

  • Keine eigenständigen Ermittlungen

  • Dokumentation von Beobachtungen und Aussagen

  • Vertraulicher Umgang mit Informationen

6.2 Vorgehensweise

  1. Wahrnehmung oder Hinweis dokumentieren

  2. Kontaktaufnahme mit dem Kindeswohlbeauftragten

  3. Gemeinsame Einschätzung der Situation

  4. Hinzuziehung externer Fachberatungsstellen bei Bedarf

  5. Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen

  6. Information zuständiger Stellen, sofern erforderlich

Der Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen hat stets oberste Priorität.


7. Beschwerdemöglichkeiten

Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder können sich jederzeit an:

  • Trainerinnen und Trainer

  • Betreuerinnen und Betreuer

  • Vorstandsmitglieder

  • den Kindeswohlbeauftragten

wenden.

Beschwerden und Hinweise werden vertraulich behandelt.


8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle Informationen im Zusammenhang mit Verdachtsfällen werden vertraulich behandelt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.


9. Öffentlichkeitsarbeit

Der FC Crimmitschau positioniert sich öffentlich klar gegen jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung.

Das Kinderschutzkonzept wird:

  • Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht

  • neuen Mitarbeitenden vorgestellt

  • regelmäßig überprüft und aktualisiert


10. Inkrafttreten

Dieses Kinderschutzkonzept wurde vom Vorstand des FC Crimmitschau am 17. August einstimmig beschlossen. Verantwortlicher des Vorstandes für den Kinder- und Jugendschutz ist der Vorstandsvorsitzende Marcel Walther.

Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.


FC Crimmitschau
Stand: August 2026