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Offizielle Mitteilungen des SfV - März

 

23. FEBRUAR 2022 | 3G auf Außensportanlagen

Das Kabinett hat am Dienstag – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen.
Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Auch für den Sport sind nun endlich weitere Lockerungen vorgesehen. So gilt ab heute auf Außensportanlagen die 3G-Regel. Das heißt, auch Sporttreibenden über 18 Jahren reicht ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis aus, um an sportlichen Aktivitäten auf Außensportanlagen teilzunehmen.
Für Anleitungspersonal ist die Einhaltung der 3G-Regel ebenfalls weiterhin Voraussetzung. Die neuen Lockerungen sind jedoch inzidenzabhängig.
Eine Übersicht zu allen aktuell geltenden Richtlinien im sächsischen Sport hat der Landessportbund veröffentlicht.

+++ LSB Corona FAQ +++

+++ Zusammenfassung aktueller Regelungen für Sport in Sachsen +++

+++ Corona-Notfall-Verordnung Sachsen +++


3. FEBRUAR 2022 | Keine Lockerungen für den Amateursport

Die neue sächsische Corona-Notfall-Verordnung ist verabschiedet und der Amateurfußball bleibt erneut auf der Strecke.
Während in anderen Bundesländern Sport unter 3G-Bedingungen schon seit Monaten gängige Praxis ist, bleibt die Sächsische Staatsregierung hart und lässt Vereinssport nur für geimpfte und genesene Personen zu. Auch der vom Ministerium veröffentlichte "Stufenplan" vom 13. Januar 2022, der zumindest eine Perspektive in Aussicht stellte, fand in der neuen Verordnung keine Berücksichtigung.
All das führt seit Monaten zu Verärgerung und Resignation in den sächsischen Vereinen. Die Folgen sind kaum vorhersehbar. Im Interview mit dem MDR haben der Generalsekretär des LSB, Christian Dahms, und Volkmar Beier vom SFV ihre Enttäuschung nochmal zum Ausdruck gebracht.

+++ Zum Interview +++


1. FEBRUAR 2022 | Bleibt Sport weiter eingeschränkt? LSB reagiert auf Verordnungsentwurf

Der Landessportbund Sachsen hat gestern auf einen Entwurf der neuen Corona-Schutz-Verordnung mit einer Pressemitteilung reagiert. Darin bringt Generalsekretär Christian Dahms sein Unverständnis zum Ausdruck.

Darin heißt es, dass der LSB „[…] mehrfach dargelegt und den jeweiligen Verordnungen zugearbeitet hat, was der Sport für die Menschen bedeutet und dass eine stabile Gesundheit maßgeblich von der sportlichen Betätigung eines Menschen abhängt. Eine Möglichkeit einer 3G-Zugangsregelung für Sportstätten lässt sich in dem Entwurf nirgends finden. Das widerspricht dem angestrebten und bereits veröffentlichten Stufenplan des Sozialministeriums komplett und führt zum Vertrauensbruch in der Welt des sächsischen Vereinssports“, so Dahms weiter.

+++ Zur gesamten Pressemitteilung +++

Auch SFV-Präsident richtet persönliche Worte an Ministerien

Bereits am letzten Donnerstag, 27. Januar 2022, richtete sich SFV-Präsident Hermann Winkler mit einem persönlichen Brief an die entsprechenden Ministerien und wies darin auf die ungleichen Regelungen in den Bundesländern (2G, 3G) hin. Außerdem machte er auf die Spannungen innerhalb der Sportlandschaft aufmerksam, verdeutlichte die negativen Auswirkungen des gebremsten Sportbetriebs auf Wirtschaft, Gesellschaft sowie Gesundheit und stellte klar, dass der Sport verbinden und nicht spalten sollte. Während der gesamten Pandemie haben SFV und LSB über alle möglichen Kommunikationswege immer wieder versucht, den Entscheidungsträgern in Dresden die Bedeutung des Sports für den Freistaat deutlich zu machen.


18. JANUAR 2022 | Eine voreilige Entscheidung zum Spielbetrieb wird es nicht geben.

Am gestrigen Montag tagte das SFV-Präsidium und im Fokus stand dabei natürlich die Frage, wie es mit dem Spielbetrieb weitergehen kann.
Die wichtigste Botschaft: Eine voreilige Entscheidung wird es nicht geben.
Im Moment sitzt der SFV zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite die essenzielle Verbandsaufgabe, Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu ermöglichen und auf der anderen Seite, sich mit den Herausforderungen der aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.

Die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung - verbindlich bis 6. Februar 2022 - setzt derzeit allerdings klare Grenzen. Dennoch bewertet der SFV die neuesten Lockerungen nach wie vor als positiv, denn im Vergleich zum vorherigen Zustand ermöglichen sie einer deutlich größeren Gruppe den Zugang zum Sport. Auch der Standpunkt des SFV, allen Fußballerinnen und Fußballern den Weg zurück auf den Platz zu gewähren, hat sich nicht geändert.

Folgenden Fahrplan hat das Präsidium für eine Entscheidungsfindung für den Frauen- und Herren-Landesspielbetrieb festgelegt:

1. Zunächst gibt es ein operatives Treffen der spielleitenden Ausschüsse.2. Anfang Februar sind regionale Konferenzen mit den Vereinen im Landesmaßstab sowie Vertretern der Kreis- und Stadtfußballverbände vorgesehen, um ein Meinungsbild der Basis zu erfassen.
3. Nach Verabschiedung der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (die voraussichtlich am 7. Februar in Kraft tritt) folgt eine Vereinsabfrage.
4. Im Anschluss wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konferenzen, der Vereinsabfrage sowie der Corona-Situation eine Entscheidungsvorlage formuliert.

Ziel ist es, die Weichen für einen geregelten Spielbetrieb unter Berücksichtigung des Rahmenterminplans zu stellen. Die Kreis- und Stadtfußballverbände können abweichende Regelungen beschließen.

Der Spielausschuss hat inzwischen seine Konferenzen terminiert und die Einladungen versendet. Beginn ist jeweils 18 Uhr.

  • Mittwoch, 02.02.2022 in Weißig, Sportpark, Heinrich-Lange-Straße 37, 01328 Dresden
  • Freitag, 04.02.2022 in Rabenstein, Harthweg 244, 09117 Chemnitz
  • Mittwoch, 09.02.2022 in Zwenkau, Eythraer Weg 2, 04442 Zwenkau

13.01.2022 | Neue Corona-Notfall-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen, die bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen auch Lockerungen für den Sport vorsieht. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.

Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens

Unterschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen

die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1.500 und
die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Normalstationen der sächsischen Krankenhäuser den kritischen Belastungswert von 1.300 sowie
die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser den kritischen Belastungswert von 420,
so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen für Sporttreibende ab 18 Jahren folgende Lockerungen in Kraft:

Die Öffnung von Außensportanlagen ist für Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis zulässig.
Die Nutzung von Innensportanlagen ist nach der 2GPlus-Regelung zulässig.
Es besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.
Kontaktbeschränkungen gelten für den organisierten Vereinssport nicht.
Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der genannten Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet.

Bedingungen für Sportveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern regelt § 21a Absatz 13 der Corona-Notfall-Verordnung.

SFV-Präsident Hermann Winkler: „Wir sind froh, dass wir durch unsere intensiven Gespräche in den letzten Wochen etwas erreicht haben. Die Anhebung der Altersgrenze für unsere Kinder und Jugendlichen ist genauso ein Erfolg, wie die Lockerungen für die Erwachsenen. Es ist ein wichtiges Signal und ein erster Schritt.“

AUSBLICK SPIELBETRIEB

Die neue Corona-Notfall-Verordnung gilt bis zum 6. Februar 2022 und würde in dieser Fassung nur einen Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen zulassen. Die spielleitenden Stellen des SFV befassen sich mit allen möglichen Modellen, inklusive der potenziellen Auswirkungen auf den Spielbetrieb. Viel hängt dabei vom Infektionsgeschehen im Freistaat und den daraus resultierenden Verordnungen ab.


(06.01.2022) | Sächsischer Fußball weiterhin im Corona-Würgegriff

Der Vorsatz fürs neue Jahr von Seiten des Verbandes ist klar!
Auch wir wollen, dass der Ball 2022 wieder für alle Altersklassen rollt. Seit gestern steht fest, die aktuelle Corona-Notfallverordnung wird um eine Woche verlängert und gilt nun noch bis 14. Januar.
Gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen sind wir in engem Austausch mit dem sächsischen Innenministerium, um die Stellung des Sports im Hinblick auf neue Regelungen und Maßnahmen nach dem 14. Januar zu bekräftigen.


(22.12.2021) | Spielausschuss mit Lageeinschätzung

Bei der turnusmäßigen Sitzung des SFV-Vorstandes am 17. Dezember hat der SFV-Spielausschuss eine Einschätzung der aktuellen Situation im Spielbetrieb der Herren abgegeben.

+++ Einschätzung Spielbetrieb Herren +++

Einschätzung des SFV-Spielausschusses (19.12.2021)
Der SFV-Spielausschuss hat die aktuelle Situation zum Spielbetrieb im Herrenbereich des SFV eingeschätzt und in der zurückliegenden SFV-Vorstandssitzung (Videokonferenz) am 17.12.2021 vorgetragen.
Iststand 17.12.2021:
• Mit der seit 22.11.2021 geltenden Corona-Notfallverordnung dürfen in Sachsen u.a. Sportstätten nicht für Personen ab 16 Jahren (Profi-/Lizenzsportler, Dienst- bzw. Reha-Sport ausgenommen) geöffnet werden.
• De facto ist das ein Trainingsverbot für den Amateursport, insbesondere den Fußball in Sachsen.
• Die aktuelle Corona-Notfallverordnung ist bis 09.01.2022 befristet.
• Ein konkreter Ausblick auf eine Öffnung der Sportstätten ab 10.01.2022 gibt es derzeit nicht.
• Der Spielbetrieb Herren im Landesmaßstab ist bis 11. Spieltag weitestgehend vollständig absolviert.
• Der 12. Spieltag (13./14.11.2021) ist nur rudimentär absolviert.
• In der Landesliga und der Landesklasse sind demnach aus 2021 konkret jeweils fünf Spieltage plus einzelne Nachholer offen.
• Im Wernesgrüner Sachsenpokal konnten am 13./14.11. bzw. 17.11.2021 vier der insgesamt acht Achtelfinalspiele durchgeführt werden.
Unklare Situation:
• Für den Amateursport ist derzeit völlig unklar, ab wann und für wen Sport wieder möglich ist.
• Dabei stellt der SFV die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit nicht in Frage.
• Ggf. müssen sich Verband und Vereine daher in Anbetracht der politischen Diskussion um eine allgemeine Impflicht bzw. die diskutierten Öffnungsklauseln für andere Bereiche (Gastronomie, Einzelhandel, Kosmetik, Kultur, ÖPNV usw.) künftig auch mit dem Thema „Spielen unter 2G“ auseinandersetzen. Dazu bedarf es allerdings zunächst eines klaren Signals der Politik.
• Die gegenwärtige Verordnung stellt einen Zustand dar, zeigt aber bezogen auf den Sport keine Perspektiven auf. Andere Bundesländer lassen zumindest Training unter gewissen Bedingungen weitestgehend zu.
Ausblick zum Spielbetrieb Herren:
• Derzeit ist in der Landesliga und Landesklasse rund ein Drittel der für 2021/2022 angesetzten Spiele absolviert.
• Der planmäßige Start (lt. Rahmenterminplan) nach der Winterpause ist für den 26./27.02.2022 (17. Spieltag) vorgesehen.
• § 45 Abs. 2a SPO regelt im Falle eines pandemiebedingten Abbruchs, dass eine Wertung erfolgt, wenn mindestens 75 Prozent der Mannschaften einer Staffel wenigstens die Hälfte ihrer angesetzten Spiele absolviert haben.
• Allein die Nachholung der fünf Spieltage aus 2021 wäre unter Berücksichtigung des Rahmenterminplans ab Rückrundenstart nur mit zusätzlichen Wochentagsspielen möglich.
• In Anbetracht der gegenwärtigen Sportstättenschließung dürfte ein ReStart nach vorausgehender Vorbereitungsphase von ca. vier Wochen frühestens ab Ende Februar – aber wohl eher im Laufe des Monats März realistisch sein.
• Wir müssen uns also darauf einstellen, dass wir die Spiele der Saison 2021/2022 im Herrenbereich möglicherweise nicht planmäßig zu Ende bringen können und demzufolge § 45 Abs. 2a der SPO Anwendung finden könnte.
• Die Zielsetzung wäre demzufolge also Hinrunde plus x.
• Die Anwendung von § 45 Abs. 2a SPO bietet auch den Kreisen rechtssichere Rahmenbedingungen für ihre zu treffenden Entscheidungen für ihren Spielbetrieb.
• Details zur Regelungsanwendung wären von den betreffenden Ausschüssen zu einem späteren Zeitpunkt auszuarbeiten und durch das Verbandspräsidium zu beschließen.
• Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Einschätzung des SFV-Spielausschusses rein informativen Charakter.
• Im Landespokal ist das Achtelfinale zur Hälfte gespielt. Die sportliche Entscheidung bis einschließlich Finale wird ausdrücklich angestrebt.
Sonstiges:
• Der SFV-Spielausschuss beabsichtigt wie im Vorjahr Kommunikationsformate etwa Januar/Februar für die Vereine der Landesliga und Landesklasse anzubieten.
gez. Volkmar Beier
Vorsitzender
(17.12.2021)


(22.11.2021) Update Sächsische Corona-Notfall-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Corona-Notfall-Verordnung verabschiedet, die vom 22. November bis 12. Dezember gilt und das öffentliche Leben aufgrund der Infektionslage im Freistaat weiter einschränkt.

Gemäß § 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Für Anleitungspersonal (z. B. Übungsleiterinnen & Übungsleiter) gilt die 3G-Regel.

Achtung: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 SächsCoronaNotVO können Landkreise und Kreisfreie Städte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen, die im schlimmsten Fall weitere Einschränkungen für die Vereine bedeuten.


(17.11.2021) Update Überlastungsstufe erreicht - Landesspielbetrieb wird unterbrochen

Im Freistaat Sachsen ist die Überlastungsstufe gem. § 2 Abs. 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis 25. November) am heutigen Tag erreicht.
Damit greifen die Maßnahmen aus § 9 der SächsCoronaSchVO ab dem 19. November 2021, die weitere Kontaktbeschränkungen für "private Zusammenkünfte" vorsehen und sich somit auch auf den Fußball auswirken. Angehörigen eines Hausstandes sind private Zusammenkünfte dann nur mit einer weiteren Person gestattet, wobei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte und genesene Personen weiterhin nicht mitgezählt werden.

Der SFV-Vorstand fasste am 10. Oktober den Beschluss, dass der Spielbetrieb in allen Altersklassen auf Landesebene für die Dauer der Überlastungsstufe unterbrochen wird. Alle Spiele ab dem 19. November 2021 werden also vorerst abgesetzt.


(06.11.2021) Corona - Aktuelle Situation - Wichtige Hinweise!

Seit 05.11.2021 gilt in Sachsen die Vorwarnstufe im Rahmen der Sächs. Coronaschutzverordnung. Diese beinhaltet auch Einschränkungen für den Sport. So dürfen sich beispielsweise im Rahmen privater Zusammenkünfte maximal zehn Personen treffen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Das SMS wendet diese Definition auch für den Sport im Außenbereich an, insbesondere für Fußballspiele.
Der SFV stellt die im Rahmen der Coronaschutzverordnung angeordneten Maßnahmen grundsätzlich nicht in Frage. Offenkundig sind Fragen, insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, die bei den Vereinen und Verbänden zu Irritationen geführt haben und vom SMS auch jetzt noch nicht hinreichend beantwortet worden sind. Dies hat der SFV mehrfach beim Verordnungsgeber angebracht und seine fachliche Unterstützung angeboten. So bleibt beispielsweise offen, auf welche konkreten Bereiche (Spielfeld, Spielfeldrand, Außengelände) sich die Einschränkungen beziehen.

In der aktuellen Situation für das Wochenende 06./07.11.2021 empfiehlt der SFV den Vereinen, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Die Austragung von Fußballspielen ist durch die Maßnahmen der Vorwarnstufe nicht untersagt, sondern eingeschränkt.
Ab 08.11.2021 wird eine neue Verordnung gelten. Der SFV wird nach Vorlage des konkreten Wortlauts dazu Stellung beziehen.

Sächsischer Fußball-Verband e.V.
06.11.2021; 10:28 Uhr


(03.11.2021) Standpunkt des SFV zur Corona-Diskussion

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf das Wirrwarr um die Interpretation der Corona-Schutzverordnung für den Amateursport hat der SFV nun Position bezogen. Am Wochenden vom 6./7. November finden alle Spiele wie geplant statt.
Als Reaktion auf das Corona-Infektionsgeschehen hat die Sächsische Staatsregierung die Erarbeitung einer neuen Corona-Schutzverordnung vorgezogen, die am 6. November veröffentlicht und bereits am 8. November 2021 inkrafttreten soll.
Im Hinblick auf den Fußball im Außenbereich vertritt der Sächsische Fußball-Verband zum aktuellen Zeitpunkt die Position, dass die beim Erreichen der Vorwarnstufe eintretenden Kontaktbeschränkungen nach § 8 (1) SächsCoronaSchVO nicht für den Trainings- und Spielbetrieb in unseren Vereinen gelten. Damit schließt sich der SFV der Auffassung des Landessportbundes Sachsen an, dem als Dachorganisation des organisierten Sports in Sachsen keine anderslautenden Aussagen des zuständigen Sozialministeriums vorliegen.
SFV-Präsident Hermann Winkler: „Wir gehen nicht davon aus, dass unsere 2.000 Spiele pro Wochenende, die nur mit dem Einsatz zahlreicher ehrenamtlich engagierter Menschen realisiert werden können, mit einer ‚privaten Zusammenkunft‘ gleichgesetzt werden. Das wäre ein falsches Signal. Außerdem wurde gerade mit einer aktuellen Studie unter der Leitung von Dr. Florian Egger und Prof. Dr. Tim Meyer ein weiteres Mal nachgewiesen, dass beim Fußballspielen nur ein verschwindend geringes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Am kommenden Wochenende, 6./7. November, finden alle Spiele wie geplant statt.“

Beste Grüße
Alexander Rabe
Sächsischer Fußball-Verband e.V.
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
03.11.2021; 14:39 Uhr


(09.2021) Fehlende Spielberichtsfreigaben
In den letzten Wochen sind bei den elektronischen Spielberichten mitunter keine Vereinsfreigaben erfolgt. Vereine sind zur Freigabe des Spielberichts verpflichtet.
Dies sollte idealerweise direkt nach Spielende erfolgen (Bestätigung von Verwarnungen, Auswechslungen, Verletzungen usw.), kann aber auch einige Zeit später oder am Folgetag erledigt werden.
Es wird ausdrücklich um mehr Sorgfalt beim Ausfüllen des Spielberichts gebeten.


(09.2021) FAQ Coronavirus
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung auf den Weg gebracht, die vom 23. September bis 20. Oktober 2021 gilt. Für den Fußball im Außenbereich
sieht die Verordnung grundsätzlich keine neuen Beschränkungen vor.


(09.2021) Aktion „Fair bleiben, liebe Eltern“
Auf den Fußballplätzen im gesamten Bundesgebiet setzen unsere Jüngsten an den kommenden beiden Wochenenden mit einer Fair Play-Karte ein Zeichen gegen Entgleisungen von Eltern am Spielfeldrand.
Vor dem Anpfiff bekommen Mama oder Papa von den Kids eine grüne Karte mit Verhaltenstipps. Zum Beitrag